Hausverwaltung ist Vertrauenssache. Trotzdem steht dieses Vertrauen täglich auf dem Prüfstand.
Die Wahl des richtigen Verwalters kann entscheidend sein für die Wertstabilität Ihres Eigentums.
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Wir machen ihre Sache zu unserer Angelegenheit!
Wohnungseigentum setzt sich aus dem Sondereigentum an den Räumen der jeweiligen Wohnung und den Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum zusammen. Diese können zusammen oder getrennt voneinander verwaltet werden.
Bei der Wohnungseigentumsverwaltung wird das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet, dies erfolgt in der Regel durch einen bestellten Verwalter. Die ordnungsgemäße beinhaltet unter Anderem die Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlungen, Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage sowie die Erstellung des Wirtschaftsplans und Erstellung der Jahresabrechnung. Allerdings ist der Aufgabenbereich des Verwalters noch viel umfassender, denn auch die technische und Betreuung und Wartung der Immobilie werden von diesem übernommen.
Als Eigentümer einer Wohnung hat man zwei Optionen, entweder man bewohnt diese selbst oder man vermietet sie. Wird die Wohnung als Kapitalanlage genutzt wird oft auch dafür ein Verwalter beauftragt, der dieses getrennt von der WEG-Verwaltung betreut. In diesem Fall spricht man von der Sondereigentumsverwaltung. Die Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung sind fast deckungsgleich mit denen der klassischen Hausverwaltung. Dazu gehören beispielsweise die Vermietung der Räumlichkeiten, Durchführung von Wohnungsübergaben, Überwachung der Mietzahlungen, Erstellung der Nebenkostenabrechnung sowie Veranlassungen von Instandhaltungsmaßnahmen. Die Aufgaben können für jede Wohnung variieren und ganz nach den Wünschen des Eigentümers modifiziert werden.
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