Das neue Maklergesetz
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Das neue Maklergesetz

Christian_Bücker - Ratgeber zur Immobilienerbschaft

Das neue Maklergesetz

Ab dem 23.12.2020 gelten neue gesetzliche Regeln für die Maklerprovision.
Dieses neue Gesetz regelt die Verteilung der Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Die klassische Aussenprovision ist nun nicht mehr zulässig. Zukünftig gilt die Provisionsteilung, wobei maximal die Hälfte der Provision vom Käufer gezahlt werden darf. Alternativ kann auch eine Innenprovision vereinbart werden, die vom Verkäufer zu zahlen ist.

Ziel des Gesetzes ist es, die Kaufnebenkosten für private Käufer von Wohnimmobilien zu senken.

Für weitere Auskünfte und Erläuterungen kontaktieren Sie uns gerne!

Ihr Team der CB-Immoconsult

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die wichtigsten Punkte des neuen Maklergesetzes:

MÖGLICHE PROVISIONSREGELUNGEN

  • Die Provisionsteilung
    In diesem Fall wird die Provision zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Immobilie zur Hälfte geteilt. Der Makler schliesst mit beiden Parteien einen Vertrag ab und handelt gleichermassen im Interesse beider Parteien.
  • Die Verkäuferprovision
    Hier schliesst der Makler lediglich einen Vertrag mit dem Verkäufer ab, der dann die komplette Provision übernimmt. Bei dieser Variante ist der Käufer nicht provisionspflichtig.
  • BETROFFENE IMMOBILIEN

    Die neuen gesetzlichen Vorgaben gelten für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnungen), Doppelhaushälften und Reihenhäusern.

    Das neue Gesetz gilt ausdrücklich nicht für den Verkauf von Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern und Baugrundstücken. Hier können auch die alten Provisionsregeln angewandt werden.

    BETROFFENE KUNDEN

    Die Neuregelung der Provision gilt lediglich für Verbraucher, die einen Vertrag zu privaten Zwecken abschließt.
    Handelt der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, unterliegt er nicht den neuen Vorgaben.

    HÖHE DER MAKLERPROVISION

    Die Höhe der Courtage ist nicht einheitlich geregelt. Sie wird individuell festgelegt und entsprechend ausgewiesen. Die Verträge werden mit allen Vertragsparteien zwingend in Textform geschlossen.

    GUTE GRÜNDE UNS ZU VERTRAUEN

  • Top - Empfehlung 2020 des Kundenbewertungsportals „Proven Expert“ mit über 1000 Bewertungen
  • Ständige Weiterbildung unserer Makler
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  • Unser hauseigener, unabhängiger Finanzierer prüft schnell und unkompliziert die Bonität. So wird die weitere Abwicklung beschleunigt und verhindert, dass eine Bank oder ein anderer Finanzierer den Käufer abzieht
  • Ein unabhängiger Versicherungsmakler im Unternehmen vervollständigt den Rundum-Sorglos-Service
  • Nur sehr gute Leistungen führen zu einem sehr guten Kaufpreis – und sehr gute Leistungen haben auch ihren Preis. Nur Makler, die nicht durch ihre Qualität überzeugen können, müssen ihre Maklertätigkeit über einen niedrigeren Provisionssatz anbieten – anders bekommen sie keine Aufträge.

    Gerne geben unseriöse Maklerkollegen auch total überzogene Kaufpreiseinschätzungen, die letztendlich nicht zum Erfolg führen. Die sukzessiven Preisreduzierungen werfen kein gutes Licht auf die Immobilie und lässt den Preis unter den Marktwert fallen
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