Ab dem 23.12.2020 gelten neue gesetzliche Regeln für die Maklerprovision.
Dieses neue Gesetz regelt die Verteilung der Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Die klassische Aussenprovision ist nun nicht mehr zulässig. Zukünftig gilt die Provisionsteilung, wobei maximal die Hälfte der Provision vom Käufer gezahlt werden darf. Alternativ kann auch eine Innenprovision vereinbart werden, die vom Verkäufer zu zahlen ist.
Ziel des Gesetzes ist es, die Kaufnebenkosten für private Käufer von Wohnimmobilien zu senken.
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Ihr Team der CB-Immoconsult
Nachfolgend erläutern wir Ihnen die wichtigsten Punkte des neuen Maklergesetzes:
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