Wissenswertes
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Wissenswertes

KÄUFER - DER TRAUM VOM EIGENHEIM

Broschüre für Käufer & Verkäufer

Die perfekte Immobilie zu finden ist gar nicht so einfach, sollen doch alle Vorstellungen und Wünsche erfüllt werden - aber sie muss natürlich auch zu bezahlen sein!

Die Nachfrage am Immobilienmarkt ist zur Zeit sehr groß und das Angebot an interessanten Kaufobjekten entsprechend gering.

Wir sind einer der größten Makler der Region vom Münsterland über das Ruhrgebiet bis in das Rheinland und verfügen über ein entsprechend großes Portfolio mit ständig neuen Angeboten.

Wenn Sie uns einen Suchauftrag mit Ihren ganz persönlichen Vorstellungen schicken, erhalten Sie von uns eine Nachricht, sobald uns ein neues Immobilienangebot vorliegt, das Ihrem neuen Zuhause entsprechen könnte.

Natürlich stehen wir Ihnen beim Immobilienkauf bis zur Unterzeichnung des Notarvertrages mit all unserer Kompetenz zur Seite. Wir stellen gerne den Kontakt zu unserem unabhängigen Finanzierungspartner BAUGELDKONZEPTE her, vermitteln bei Bedarf auch kompetente Handwerker, Gutachter, Versicherer usw.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung!

WISSENSWERTES FÜR KÄUFER

MAKLERPROVISION

Ab dem 23.12.2020 gelten neue gesetzliche Regeln für die Maklerprovision.
Dieses neue Gesetz regelt die Verteilung der Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Die klassische Aussenprovision ist nun nicht mehr zulässig. Zukünftig gilt die Provisionsteilung, wobei maximal die Hälfte der Provision vom Käufer gezahlt werden darf. Alternativ kann auch eine Innenprovision vereinbart werden, die vom Verkäufer zu zahlen ist.

Ziel des Gesetzes ist es, die Kaufnebenkosten für private Käufer von Wohnimmobilien zu senken.

Weitere Informationen finden Sie hier:

NEBENKOSTEN

Beim Kauf einer Immobilie entstehen zirka folgende Nebenkosten: Grunderwerbsteuer (6,5 % in NRW), Notar- und Grundbuchgebühren (2 %) und ggf. Maklerprovision (z.B. 4,76 % inkl. MwSt.). Diese Kosten dürfen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht vernachlässigt werden. Nach dem Erwerb fallen laufende Nebenkosten in Form der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an. Sie sind bei der Ermittlung der monatlichen Belastung zu berücksichtigen.
FINANZIERUNG

Die meisten Immobilienkäufe werden zum Teil finanziert.
Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrem Traumhaus oder Ihrer perfekten Wohnung machen, sollten Sie das Gespräch mit einem Finanzierungsberater suchen. Der kann Ihnen aufzeigen, wieviel „Haus“ oder „Wohnung“ Sie sich überhaupt leisten können bzw. wollen. Bedenken Sie, dass auch ein Puffer für ungeplante Ausgaben, Reparaturen, oder ähnliches im Aufbau eines Finanzierungsplans berücksichtigt werden sollte.
Durch das Gespräch vorab können Sie sich eine herbe Enttäuschung ersparen. Stellen Sie sich vor, Sie haben sich in eine Immobilie verliebt, müssen dann aber feststellen, dass diese am Ende doch Ihren finanziellen Rahmen übersteigt...
Durch die Vielzahl an Kreditanbietern, Darlehnsangeboten und Finanzierungsmodellen verliert man schnell den Überblick und Vergleiche werden durch fehlende Transparenz ebenfalls schwierig. Wir haben mit Herrn Mengelkamp, von der Firma Baugeldkonzepte, einen bankenunabhängigen, sehr kompetenten Finanzierungsberater im Haus, der Ihnen dabei hilft, das für Sie individuell beste Angebot herauszufinden.
ABSICHERUNG

Neben einer solide aufgestellten Finanzierung ist die finanzielle Absicherung möglicher Risiken unerlässlich.
Reicht der bestehende Versicherungsschutz, oder ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll?
Gibt es einen finanziellen Schutz beim Arbeitsausfall durch Verletzungen oder Krankheiten?
Wenn das Schicksal schon zuschlägt, dann wäre es doch schön, wenn Sie wenigstens in Ihrem Zuhause und Ihrer gewohnten Umgebung bleiben könnten. Lassen Sie sich umfassend von unserem Versicherungsberater Herrn Focke informieren – auch bei uns im Haus!

MIETER - SIE SUCHEN EIN NEUES ZUHAUSE?

Es soll etwas ganz Besonderes sein, „die Liebe auf den ersten Blick“...- wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach Ihrer ganz persönlichen Traumimmobilie.

Stöbern Sie doch mal in unserem großen Immobilien-Angebot. Hier finden Sie zahlreiche Objekte vom Münsterland bis ins Ruhrgebiet, vom kleinen Apartment bis zur repräsentativen Villa. Vielleicht haben wir bereits Ihr neues Zuhause im Angebot...

WAS ERWARTET EIN/E VERMIETER/IN?

Ihr zukünftiger Vermieter erwartet eine gesicherte Mietzahlung, eine möglichst lange Mietzeit (kein kurzfristigen Mieterwechsel) und einen Mieter der die Immobilie pfleglich behandelt und sich an die Hausordnung hält!
WAS KÖNNEN SIE FÜR DEN BESICHTIGUNGSTERMIN VORBEREITEN?

In der Regel sind Sie nicht der einzige Interessent für die Wohnung oder für das Haus. Deshalb sollten Sie gut vorbereitet in die Besichtigung gehen. Damit können Sie alle wichtigen Fragen klären und einen guten ersten Eindruck beim Vermieter hinterlassen.

Folgende Unterlagen empfehlen wir Ihnen parat zu haben:

  1. Mieter-Selbstauskunft (s. "UNTERLAGEN FÜR DEN MIETER")
  2. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (s. "UNTERLAGEN FÜR DEN MIETER")
  3. Gehaltsnachweise
  4. Aktuelle Schufa-Auskunft
  5. Aktuellen Personalausweis, oder Aufenthaltsgenehmigung

Kleiner Tipp: Sie sollten zu einem Termin mit einem Vermieter möglichst gepflegt erscheinen und unbedingt pünktlich sein. Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance!

WIE SETZEN SICH DIE MIETKOSTEN ZUSAMMEN?

Mietkosten setzen sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Die Zusammensetzung der Nebenkosten kann aber immer unterschiedlich sein. Mal sind die Wasser und Heizkosten mit einkalkuliert und mal muss man sich bei den Versorgern selber anmelden. Fragen Sie genau nach!
MIETERHÖHUNGEN (§ 557 III BGB)

Der Vermieter hat das Recht, in folgenden Fällen die Miete ohne Vereinbarung im Mietvertrag zu erhöhen:

Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 I BGB)

Diese Mieterhöhung wird gebildet aus den üblichen Entgelten, welche in den letzten vier Jahren für diese oder eine vergleichbare Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vereinbart wurde. Eine Mieterhöhung darf der Vermieter allerdings nur verlangen, wenn die Miethöhe seit 15 Monaten unverändert war. Allerdings darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15-20 Prozent erhöhen (je nach Bundesland).

Mieterhöhungen bei Modernisierung (§ 559 BGB)

Der Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn er bauliche Maßnahmen durchgeführt hat, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen bzw. die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern (Einsparungen Heizkosten etc.).

WELCHE SIND DIE GÄNGISTEN MIETARTEN?

Unbefristeter Mietvertrag

Der unbefristete Mietvertrag liegt vor, wenn bei Vertragsschluss kein fester Zeitpunkt vereinbart worden ist, an dem das Mietverhältnis enden soll. Dies ist die gängigste Art bei Vermietung von Wohnungen und Häusern.

Indexmiete

Die Indexmiete beschreibt die Anpassung der Miethöhe an den allgemeinen Lebenshaltungsindex privater Haushalte in Deutschland (Statistisches Bundesamt). Die Miete muss dabei mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Staffelmiete

Hier handelt es sich um eine schrittweise Mieterhöhung in gewissen Zeitabständen. Die Zeitabstände dürfen nicht unter einem Jahr liegen. Weitere Erhöhungen sind nur möglich bei Modernisierung oder Veränderung der Betriebskosten

Zeitmietvertrag (befristeter Mietvertrag)

Ein befristeter Mietvertrag ist ein sogenannter Zeitmietvertrag. Dieser ist gegeben, wenn die Mietdauer auf einen bestimmten zeitlichen Umfang festgelegt bzw. beschränkt wird.

WIE SIND DIE KÜNDIGUNGSFRISTEN (§ 573C BGB)?

Unbefristete Mietverträge können seitens des Vermieters oder Mieters nur unter Einhaltung gesetzlich bestimmter Fristen gekündigt werden.Die Kündigungsfristen bei der ordentlichen Kündigung ergeben sich aus aus § 573c BGB.

Danach beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter in der Regel drei Monate und zwar unabhängig von der vereinbarten Mietdauer. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats vorliegen, um zum Ablauf des übernächsten Monats gültig zu sein.

Für den Vermieter bestimmen sich die Kündigungsfristen nach der Mietdauer, d.h. je nach Dauer des Mietverhältnisses verlängert sich die für ihn maßgebliche Kündigungsfrist. So kann beispielsweise ein 5-Jahres-Mietvertrag von Seiten des Vermieters nur mit einer Frist von 6 Monaten aufgekündigt werden. Bei einer Mietdauer von 8 Jahren oder mehr verlängert sich die Kündigungsfrist des Vermieters bereits auf 9 Monate.

UNTERLAGEN FÜR DEN MIETER?

Hier können Sie sich direkt unsere Mieter-Selbstauskunft sowie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung runterladen.

Mieter-Selbstauskunft
als Download

Mieter-Selbstauskunft
Mieterschuldenfreiheitsbescheinigung
als Download

Mieterschuldenfreiheitsbescheinigung

SIE SUCHEN, WIR FINDEN....

Falls Sie Ihre Traumimmobilie noch nicht in unserem Angebot finden, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Wünsche mitteilen und Ihre Vorstellungen von Ihrem neuen Zuhause genau beschreiben. Dann informieren wir Sie, sobald wir ein entsprechendes Kaufobjekt anbieten können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen dann von der ersten Besichtigung bis zum Notar mit Rat und Tat zur Seite.

Rufen Sie uns an – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie! Telefon: (0 25 97) 69 18 09

Öffnungszeiten - Zentrale

Mo. - Do.:
Fr.:

9:00 - 13:00 Uhr | 14:30 - 18:00 Uhr
9:00 - 13:00 Uhr


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