- die Immobilie/ das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
- die Immobilie/ das Grundstück wird noch nicht öffentlich beworben (Internet, Zeitungen, Verkaufsschilder etc.)
- es liegt noch kein Maklervertrag vor
Dies könnten Anzeichen für einen Immobilienverkauf sein:
- eine Immobilie ist seit einiger Zeit unbewohnt
- ein Briefkasten bleibt lange ungeleert
- die meisten bewohnten Häuser besitzen eine Fußmatte, wohingegen dies bei verlassenen Gebäuden nicht der Fall ist
- falls die Einfahrt des Hauses regelmäßig benutzt wird, sollte aufgrund der regelmäßigen Fahrzeugnutzung keinerlei Unkraut erkennbar sein – ist dies nicht der Fall, ist es ein Anzeichen für ein verlassenes Haus
- bewohnte Häuser besitzen fast immer Vorhänge, Jalousien oder Rollläden. Bei verlassenen Gebäuden ist dies nicht immer der Fall
- evt. informiert Sie Ihr eigener Vermieter über einen anstehenden Verkauf Ihrer Wohnung
Wenn Sie diese oder andere Hinweise auf einen Verkauf mitbekommen, informieren Sie uns!
Senden Sie uns einfach das Kontaktformular mit allen Ihnen bekannten Informationen zu.
Der Verkäufer darf gerne mit Ihnen verwandt oder befreundet sein. Tipps für Ihr eigenes Objekt, oder das Ihres Lebenspartners/ -partnerin werden allerdings nicht honoriert. Sobald wir alle Daten vorliegen haben, setzen wir uns mit dem Eigentümer in Verbindung und vereinbaren einen Termin. Auf Wunsch behandeln wir Ihren Tipp selbstverständlich auch anonym. Kommt ein Maklervertrag zustande, starten wir mit der Vermarktungsphase.
Wenn wir dieses Objekt dann erfolgreich vermitteln, zahlen wir Ihnen, nach Erhalt unserer Provision, Ihren verdienten Anteil von 10%.
Wir behalten uns vor, Immobilienobjekte, Grundstücke, Eigentümer oder auch Tippgeber abzulehnen. Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.